Gesetzentwurf zurückziehen – Denkmale in NRW wirksam schützen!   Stellungnahme des Restaurator im Handwerk e.V., Landesgruppe NRW

Landesgruppe Nordrhein-Westfalen

Der Restaurator im Handwerk e.V. und dessen Landesgruppe NRW fordert die Landesregierung eindringlich auf, den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung der Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung (RRGV), der Bauordnung NRW (BauO NRW) und des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) zurückzuziehen. Nur so kann der Erhalt der wertvollen Kulturgüter in Nordrhein-Westfalen langfristig gesichert und der Denkmalschutz wirksam gewährleistet werden. Die Entscheidung, ob und wie ein Denkmal geschützt ist, muss auch im Krisen- und Katastrophenfall gegeben sein. Mit der vorgeschlagenen Regelung werden Wissenschaft und Fachexpertisen außer Kraft gesetzt, da zukünftig einzig die Oberste Denkmalbehörde, sprich das Ministerium NRW entscheiden soll. Dies widerspricht der Haager Konvention von 1954, ein Abkommen, zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.  Dort heißt es in der Präambel:

„… dass jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet …“

 Der vorliegende Gesetzentwurf sieht damit eine Lockerung der Schutzbestimmungen vor allem für öffentliche und für die Gemeinschaft identitätsstiftende Denkmale vor, die nach Ansicht der Landesgruppe zu einem erheblichen Verlust an historischen Bausubstanzen führen könnte. Insbesondere die geplanten Erleichterungen bei Umbauten und Abbrüchen setzen die authentische und originale Substanz vieler denkmalgeschützter Gebäude unnötig aufs Spiel. Die Restauratorinnen und Restauratoren betonen, dass der Denkmalschutz nicht nur die Bewahrung der Vergangenheit bedeutet, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Identität und zum kulturellen Erbe der Region leistet. Auch die so wertvolle Handwerkskultur und der mit den Denkmalen baulich konservierte Wissensschatz, geht bei Abriss unwiederbringlich verloren.

Darüber hinaus weist die Landesgruppe darauf hin, dass die Fachkompetenz und das Engagement der Restauratorinnen und Restauratoren bei der Pflege und Erhaltung der Denkmale unverzichtbar sind. Ein schwächerer rechtlicher Schutz würde nicht nur die Arbeit der Fachleute erschweren, sondern auch die Qualität der Denkmalpflege nachhaltig beeinträchtigen. Die Landesgruppe fordert daher die umfassende und zugesagte Evaluation des Denkmalschutzgesetzes von 2022. Die geplante Überarbeitung des Gesetzentwurfs, für den Verteidigungsfall fallen zu lassen und stattdessen den Schutz der Denkmale zu stärken und die Expertise der Restauratorinnen und Restauratoren stärker zu berücksichtigen.

Kontakt: Restaurator im Handwerk e.V., Landesgruppe NRW, Nelkenpfad 20, 46325 Borken

E-Mail: nrw@restaurator-im-handwerk.de

Michael Gläßer, Björn Toelstede

Leitungsteam Landesgruppe