Schwantje Stuck GmbH

Stuckateur*in | PLZ-Gebiet 2

Herr Renke Schwantje

Bolzenstr. 1-3
26689 Apen
Niedersachsen

Telefon: 04489 - 935615
Fax: 04489 - 935615
E-Mail: info@schwantje-stuck.de

Unser Team besteht aus 10 gut ausgebildeten Facharbeitern. Diese Größe ermöglicht es uns eine größtmögliche Flexibilität um unseren Kunden Termintreue zu gewährleisten und auch kurzfristig Aufträge auszuführen.

Zu unserem Leistungsangebot gehören weiterhin sämtliche Putzarbeiten, wir unterscheiden hier zwischen Innenputz und Außenputz bzw. komplette Fassadengestaltung. Sie können von uns die gesamte Bandbreite unterschiedlicher Putzmörtelbindemittel, angefangen vom Lehm (Lehmputz) über Kalkputz, Kalk-Zementputz oder Gipsputz erhalten. Kompetente Beratung auf Grundlage Ihrer Wünsche und Bedürfnisse eingeschlossen.

Unser Einsatzgebiet reicht bis weit über die Grenzen des Ammerland, Ostfriesland und der Weser-Ems hinaus. Sie finden unsere Mitarbeiter in Hamburg, Bremen, Oldenburg, Leer bis hin ins Münsterland oder dem angrenzenden Ausland.

Renke Schwantje ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Oldenburg

Unsere Dienstleistungen:

– Erstellen von Sachverständigengutachten (gerichtlich und privat)
– Schiedsgutachten
– Schlichtung und Vermittlung
– baubegleitende Überwachung
– Bauabnahmen und Zwischenabnahmen
– Beratung für Bauherren

Es gibt viele Fragen die dadurch zu Streitfragen werden, wenn sie von den Beteiligten verschieden beantwortet werden.

Jetzt wird jemand gesucht, der mit seinem besonderen Fachwissen und seiner beruflichen Erfahrung in der Lage ist, die Streitfrage so überzeugend zu beantworten, dass die Beteiligten sie als richtig gelöst akzeptieren.

Wir brauchen immer dann Sachverständige, wenn mindestens zwei verschiedene Meinungen so aufeinanderprallen, dass der Ruf nach einem neutralen Dritten laut wird. Doch nicht nur als „Retter“ in Streitfällen sind Sachverständige da, sondern auch zur Beratung in Fachfragen ohne Streit, zu Auskünften in fachlichen Angelegenheiten und zur Überwachung oder Überprüfung bestimmter Arbeiten oder Anlagen.

Das klassische Betätigungsgebiet des Sachverständigen des Handwerks sowohl für die Gerichte als auch private Auftraggeber ist die fachliche Beurteilung von technisch schwierigen Sachverhalten (z.B. liegt der behauptete Mangel der handwerklichen Werkleistung vor?) oder die Abklärung von Geschehensabläufen.