Parkett & Restaurierungswerkstatt Domschke

Parkettleger*in | PLZ-Gebiet 0

Herr Marko Domschke

Mühlenweg 21
09509 Pockau
Sachsen

Telefon: 037367 772716/ mobil 0179 1100285
Fax:
E-Mail: info@holzboden-domschke.de

http://www.holzboden-domschke.de/

Holz vermittelt uns ein Gefühl von natürlicher Schönheit, von Behaglichkeit und Individualität.

Holz überdauert jeden Zeitgeschmack. Es ist heute so beliebt wie vor Jahrtausenden.

Einzigartig seine schlichte, unverwechselbare Eleganz und sein dezenter Charme. Schon beim Anblick fühlt man sich wohl. Als Fussboden strahlt Holz spürbare Wärme und stimmungsvolle Geborgenheit aus. Die überzeugende Qualität, die charakteristische Maserung und das reiche Farbenspiel verleihen jedem Raum eine ganz besondere, wohltuende Atmosphäre.

Ein Holzfussboden bedeutet Gewinn an Lebensqualität und Wohnkultur und ist nicht zuletzt Ausdruck zeitgemäßer, umweltbewußter Lebensart.

 

Restaurierung

Ziel unserer Firma Holzboden Domschke ist es, historisch und handwerklich wertvolle Parkett- und Holzfußböden im Sinne des Denkmalschutzes im Einklang mit Denkmalämtern, Bauämtern und Bauherren fachgerecht zu restaurieren, zu pflegen und zu erhalten. Der Restaurator im Parkettlegerhandwerk ist einer der Partner, die in der praktischen Denkmalpflege tätig sind. Wir haben uns der sach- und fachgerechten Bewahrung und Pflege des historischen Kulturgutes verpflichtet.

Das Bewusstsein für die Erhaltung historischer Bausubstanz ist heute wieder stark in der Gesellschaft verankert. In der Zeit des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieges bzw. in der Nachwendezeit ist Bausubstanz jedoch ganz anders gesehen und behandelt worden und meistens wurde die schnelle und preiswerte Erstellung von Wohnraum als Hauptkriterium gewertet.

Restaurieren heißt „Wieder-Herstellen“. Dabei geht es – über eine bloß konservierende Tätigkeit hinaus – darum, ästhetische und historische Werte „sichtbar zu machen“, also verborgene oder aus welchen Gründen auch immer verunstaltete und beeinträchtigte Werte des Denkmals wieder zur Geltung zu bringen, „wiederherzustellen“. Freilich darf diese Wiederherstellung nicht zur Folge haben, dass ein anderer Wert des Denkmals dadurch beeinträchtigt wird.